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   OVG Sachsen, 05.03.2001 - 1 E 179/00   

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https://dejure.org/2001,26008
OVG Sachsen, 05.03.2001 - 1 E 179/00 (https://dejure.org/2001,26008)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.03.2001 - 1 E 179/00 (https://dejure.org/2001,26008)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. März 2001 - 1 E 179/00 (https://dejure.org/2001,26008)
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  • VGH Bayern, 23.03.1998 - 3 C 97.2767
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2001 - 1 E 179/00
    Die zulassungsfreie Rechtswegbeschwerde (§ 17a Abs. 4 Satz 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - i.V.m. §§ 146, 173 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), die dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht unterliegt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3.2.2000 - 1 E 806/99 - BayVGH, Beschl. v. 23.3.1998, NJW 1999, 378 m.N. auch zur Gegenmeinung), bleibt in der Sache ohne Erfolg.
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2001 - 1 E 179/00
    Satz 2 des Streitwertkatalogs von 1996, den der Senat in ständiger Rechtsprechung zugrundelegt, ist für die Rechtswegbeschwerde ein Fünftel dieses Betrags angemessen (ebenso BVerwG, aaO, unter Hinweis auf BGH, Beschl. v. 19.12.1996, NJW 1998, 909).
  • OVG Sachsen, 04.06.1998 - 1 S 460/97

    Staatshaftungsgesetz der DDR; Schadensersatzanspruch aus staatlicher Verwaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.03.2001 - 1 E 179/00
    Dies gilt auch für die Kosten der Rechtswegbeschwerde, über die nach §§ 154 ff. VwGO, nicht nach § 17b Abs. 2 GVG i.V.m. § 173 VwGO zu entscheiden ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4.6.1998 - 1 S 460/97 - ; Gummer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 17a GVG RdNr. 4).
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